Urkundenübersetzung
Übersetzen und Dolmetschen
Die Begriffe Übersetzen und Dolmetschen werden häufig verwechselt. Daher sei hier zunächst ein grundsätzlicher Unterschied genannt: Das Dolmetschen erfolgt mündlich und das Übersetzen schriftlich. Dolmetscher arbeiten simultan oder konsekutiv. Der Übersetzer arbeitet am Computer, nutzt digitale oder gedruckte Wörterbücher und arbeitet mit eigenen Datenbanken.
Beglaubigung bzw. beglaubigte Übersetzung
Die Übersetzung von Urkunden für die Vorlage bei Behörden oder Arbeitgebern muss von ermächtigten bzw. beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzern angefertigt werden. Diese beglaubigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Mit der Beglaubigung wird die Übersetzung zu einem rechtsgültigen Dokument, das von Behörden, Botschaften und Konsulaten anerkannt wird.
- Als staatlich anerkannte Übersetzerin mit Ermächtigung als Übersetzerin für die kroatische Sprache durch die Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt/Main kann ich die Übersetzung Ihrer Urkunde mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.
Preise für Urkundenübersetzungen
Beglaubigte Übersetzung aus dem Kroatischen ins Deutsche berechne ich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, § 11 Honorar für Übersetzungen). Der Preis für eine Übersetzung wird dementsprechend nach Anzahl der Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet. Der Grundpreis für eine Normzeile beträgt bei mir 1,55 €. Der Endpreis kann je nach Schwierigkeitsgrad, Abgabetermin oder Dateiformat jedoch auch höher liegen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot, wenn Sie mir das zu übersetzende Dokument eingescannt per E-Mail oder Fax zusenden.
Preise für Übersetzungen einiger häufig vorkommender Urkunden (Endpreise)
Geburtsurkunde |
40,00 € |
Auszug aus dem Personenstandsregister |
40,00 € |
Ehefähigkeitszeugnis |
40,00 € |
Führerschein |
30,00 € |